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  • Leistung > Durchsetzungsberatung

NICHT IMMER DIE VERWALTUNGSAUFFASSUNG VERTRETEN

In diesem Bereich erarbeiten wir zusammen mit unseren Mandanten Strategien, um Sie bei schwierigen steuerlichen Sachverhalten zu unterstützen und Ihre Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten erfolgreich zu gestalten.

Unsere steuerliche Durchsetzungsberatung dient der Wahrung Ihrer Interessen bei der Durchsetzung von Gestaltungsmaßnahmen und bei Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung
 

SPEZIALISTENWISSEN EINBRINGEN

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung komplexer Rechtsfragen im Veranlagungs-, Erhebungs- und Rechtsbehelfsverfahren oder bei der Vertretung in Steuerstrafsachen. Unser Tätigkeitsspektrum in diesem Bereich umfasst folgende Aspekte:

  • Vertretung bei komplexen Betriebsprüfungen
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden
  • Beratung gegenüber Finanzbehörden
  • Beratung im Steuererhebungsverfahren
  • Vertretung von den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof

HERAUSFORDERUNGEN ANNEHMEN

Jedes Jahr werden in Deutschland rd. 3,3 Mio. Einsprüche gegen Verwaltungsakte der Finanzämter eingelegt.

SPEZIALISTENWISSEN EINBRINGEN

Von diesen Einsprüchen werden bundesweit immerhin rd. 64% im Sinne der Steuerpflichtigen entschieden. Gemeinsam mit uns als Ihrem steuerlichen „Anwalt“ erhalten auch Sie Ihr Recht. Unsere „Erfolgsstatistik“ im Bereich des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens (Einspruch) liegt bei rd. 92%. Die Basis für diesen Erfolg liegt auch in einer engen Zusammenarbeit im Rahmen des Einspruchverfahrens mit unseren Mandanten.

SÄMTLICHE ERFOLGSCHANCEN AUSNUTZEN

Sollte das Einspruchsverfahren nicht das gewünschte Resultat aufweisen, begleiten wir Sie zur Wahrung Ihrer Interessen gerne im Klageverfahren vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Ein kompetenter Partner an Ihrer Seite steigert Ihre Erfolgsaussichten erheblich.